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Auch Pressballenstapel können sich selbst entzünden. Dr.
Arno Schrader, Ingenieurbüro für landwirtschaftlichen Brandschutz
Paulinenaue, und Dr. Manfred Fechner, Lehr‑ und
Versuchsanstalt für Grünland und Futterwirtschaft Paulinenaue, informieren
über die ordnungsgemäße Lagerung von Halmgut. (...)
Nur durch eine
ordnungsgemäße Kontrolle der Heustapel ist eine sichere Lagerung möglich.
Nachfolgend werden Hinweise für eine qualitäts- und brandschutzgerechte
Lagerung des Heues gegeben: |
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1. Das Heu darf erst gepresst beziehungsweise eingefahren
werden, wenn es absolut lagerfähig ist, das heißt, die Feuchte des Gutes
soll nicht mehr als 16 Prozent betragen. Die Halme/Stengel der Gräser
und Kräuter müssen sich brechen lassen und die Blätter müssen leicht
zerbröseln; dickere Halme dürfen im Innern keine frische, grüne Substanz
mehr enthalten.
2. Die
Pressballenstapel sind so anzulegen, dass jeder Punkt des Stapels mit einer
Heumesssonde erreicht werden kann. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen,
wenn die einzelnen Stapel nicht höher und nicht breiter als 4 m sind. In der
Länge der Stapel gibt es keine Begrenzung. Die zwischen den Stapeln
liegenden Gassen dienen der Kontrolle. Außerdem kann bei leichten
Erhitzungen die Wärme besser abgeführt werden. Auf ein korrektes Aufstapeln
der Ballen sollte größter Wert gelegt werden. Allzu oft ist es durch
abstürzende Ballen schon zu Unfällen gekommen.
3. Vom Tage der
Einlagerung an ist mindestens drei Monate lang die Temperatur der Heustapel
zu kontrollieren. Die Messhäufigkeit geht aus der Tabelle hervor. Wenn
bei den täglichen beziehungsweise wöchentlichen Kontrollen Temperaturen über
40 bis 50°C festgestellt werden, so sind im Bereich
dieser Messstelle gezielte Messungen vorzunehmen und alle 12 Stunden zu
wiederholen. Bei Temperaturen über 50 bis 60°C sind
im Bereich der Messstelle gezielte Temperaturmessungen zum Einkreisen des
Erhitzungsherdes durchzuführen und alle sechs Stunden zu wiederholen.
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Steigt an einer
Stelle des Heustapels die Temperatur über 60°C
und/oder wird spezifischer Brand- oder Röstgeruch wahrgenommen, dann ist die
Feuerwehr zu Rate zu ziehen beziehungsweise zu alarmieren. Stark
erhitzte Partien oder Ballen sind nur im Beisein der löschbereiten Feuerwehr
freizulegen und aus der Scheune zu bringen.
4. Für eine sichere
und rationelle Temperaturkontrolle sind nach Möglichkeit elektronische
Heumesssonden zu verwenden, deren Preise. derzeit zwischen
150 und 350
Euro liegen. Viele Feuerversicherungen bezuschussen den Kauf solcher
Messsonden.
5. Alle
Temperaturmesswerte sind mit der Angabe des Datums, der Messstelle und der
Messtiefe in ein Nachweisheft einzutragen. Es ist vorteilhaft, von, jedem
Heustapel eine Skizze anzufertigen. Das Nachweisheft beziehungsweise der
Heumesskalender dient in erster Linie dazu, dass bei einem eventuellen Brand
gegenüber der Untersuchungsbehörde und der Feuerversicherung der Nachweis
der Temperaturkontrolle erbracht werden kann. Das Nachweisheft darf nicht im
Heubergeraum aufbewahrt werden.
6. In Deutschland
hat jedes Bundesland ein eigenes Brandschutzgesetz. So ist beispielsweise in
Bayern und Schleswig‑Holstein die Temperaturmessung im Heu ausdrücklich
vorgeschrieben. Hier kann die Unterlassung der Temperaturkontrolle bei
nachgewiesener Selbstentzündung strafrechtlich als fahrlässige Brandstiftung
verfolgt werden. |