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Heustockbrand: Das Risiko nicht unterschätzen.

Der erste Schnitt bei der Heuernte ist eingebracht. Bei der Lagerung des nährstoffreichen Futters müssen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Einer möglichen Selbstentzündung von frisch eingelagertem Heu und Öhmd (zweiter Schnitt) beugt der Landwirt dadurch vor, dass er nur ausreichend getrocknetes Heu einlagert und sorgfältig die Temperatur im Heustock misst.

 

Wie ein Brand zustande kommt

Bevor ein Heustock durch Selbstentzündung in Brand gerät, spielen sich in seinem Innern verschiedene biochemische Vorgange ab. Das Zusammenspiel von Bakterien, Pilzen, Nährstoffen und Feuchtigkeit führt zu erhöhten Temperaturen. Steigt die Temperatur über 60°C, besteht Brandgefahr und der Landwirt muss weitere Schutzmaßnahmen ergreifen. Er muss häufiger die Temperatur messen, die Feuerwehr verständigen und den Heustock abtragen.
Bei bodengetrocknetem Heu ist die Gefahr einer Selbstentzündung etwa zehnmal so groß wie bei Heu, das auf Gerüsten (Heinzen), Böcken und Drähten getrocknet wurde. Auf freiem Feld sollte das Heu vier regenfreie Tage lang trocknen, nur in besonders günstigen Lagen reichen drei Tage aus. Bei anschließender Heutrocknung unter Dach genügen zwei Tage. Häufige Fehler sind unzureichende Be‑ und Entlüftung und nicht sachgemäße Lagerung des Heustocks.

 

Der Brandgefahr rechtzeitig begegnen

Der Gefahr von Selbstentzündung begegnet der Landwirt durch vorsorgliche Temperaturmessungen mittels einer elektrischen Heumesssonde. Entsprechend den bei der Gebäudeversicherung des Sparkassenverbandes erhältlichen Messtabellen sind vom Landwirt regelmäßige Messungen durchzuführen. Diese sind spätestens am zweiten Tag nach der Heueinlagerung und über die Dauer von zwei Monaten regelmäßig mindestens im wöchentlichen Abstand erforderlich. Anschließend sollten zur Vorsorge monatliche Kontrollen durchgeführt werden.
Zu bedenken ist, dass der erste Schnitt (Heu) wesentlich gefährlicher ist als der zweite Schnitt (Öhmd), da dieser langsamer trocknet.
Die Gebäudeversicherung gewährt den bei ihr versicherten Landwirten und der öffentlichen Feuerwehr Zuschüsse bei der Beschaffung von Heumesssonden. Diese kosten etwa EUR 250. Den Landwirten werden 50 Prozent der Anschaffungs-, Wartungs- und Reparaturkosten erstattet, den Feuerwehren 100 Prozent.

 

Brandgefahr besteht auch im Ballenlager

Gepresste Heuballen sind stärker gefährdet als loses Langheu oder gehäckselt eingelagertes Heu. Bei Mitteldruck­ und Hochdruck-Pressheu führt eine zu frühe Einpressung mit ungenügender Vortrocknung rasch zur Erwärmung. Zu geringe Zwischenräume zwischen den gelagerten Heuballen verhindern den Temperaturabfluss. Auf ausreichende Abstände der Ballenstapel voneinander ist deshalb zu achten. Die Gänge zwischen den Stapeln sollten mindestens 40 Zentimeter breit sein.

Der Heustock sollte von allen Seiten zugänglich, nicht mehr als acht Meter tief und nicht mehr als vier Meter hoch sein. Angrenzend an eine Wand sollte er höchstens fünf Meter tief sein.

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aus: Landpost 28/2001

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