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Brände aus dem Nichts
Heustockbrand
Heu nicht leichtfertig lagern


Heustockmessen nicht vergessen:

Dreimonatige Messpflicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben!
Messbeginn am Tag nach dem Einlagern!
Kontrollmessungen an Stellen mit höchster Temperatur!

Wir können Ihnen verschiedene Messstäbe zur Temperaturmessung im Heustock anbieten
(zum Beispiel als Zubehör zu unserem Getreide-Feuchtemesser HE 50.
Fordern Sie hier Informationen an!

über 70°C akute Brandgefahr
Feuerwehr rufen Einsatz Heuwehrgerät
Abtragen des erhitzten Heustocks (in Anwesenheit der löschbereiten Feuerwehr)
Ablöschen von Glutkesseln)
bis 70°C brandgefährlich
besondere Aufmerksamkeit erforderlich in Abständen
von max. 5 Stunden messen
bis 60°C bedenklich
1. und 2. Woche jeden 2. Tag messen
3. und 4. Woche jeden 3. Tag messen
5. bis 12. Woche wöchentlich messen
bis 45°C unbedenklich
1. Woche jeden 2. Tag messen
2. bis 4. Woche 2x pro Woche messen
5. bis 12 Woche 1x pro Woche messen)

Dokumentieren Sie Ihre Messungen für die Versicherung!

nach: Bayer. Landesbrandversicherungsanstalt

Copyright ©  Pfeuffer GmbH, Flugplatzstraße 70. D-97318 Kitzingen, Tel. +49 (0)9321-9369-0, Fax -50 , Stand: 20. April 2006;
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